- Ein Vorsorgekonto bildet die Grundlage zum steuerbegünstigten Sparen in der gebundenen Vorsorge - Säule 3a.
- Voraussetzung für die Eröffnung eines Vorsorgekontos 3a ist ein AHV - pflichtiges Einkommen
- Einzahlungen auf Ihr 3a-Konto können Sie im folgenden Jahr vom steuer-baren Einkommen abziehen.
- wie Rendite und Performance eines 3a-Kontos erhöht werden können. Magere Langfrist-Renditen vermeiden
Was Sie wissen wollten:
- "
Früh vorsorgen lohnt sich", deshalb 3a-Konto
Unterlagen bestellen
Sparen mit der
Säule 3a
- Optimieren Sie Ihre Vorsorgesituation - Zinssätze vergleichen
- mehr Rendite bringt mehr Kapital
- Zinssätze auf Vorsorgekonten sind von Bank zu Bank unterschiedlich,
ebenso Renditen auf Wertschriftenkonten, deshalb aktuelle Zinssätze vergleichen.

- dank höherem Zinssatz und Zinseszinseffekt wird bei
Auszahlung ein höheres Kapital erzielt, deshalb jetzt davon
profitieren - mehr Zins bzw. Rendite bringt mehr Kapital,
weitere Info's

- Beispiel: jetziges 3a-Guthaben CHF 60'000.-, Alter 50 Jahre, weitere Einzahlungen auf 3a-Konto CHF 200.- /Monat bis Alter 65 Jahre, Sparvorteil zwischen 1.75% und 2.5% Rendite bei Auszahlung CHF 11'505.-, deshalb Konto jetzt wechseln oder 2. Vorsorgekonto eröffnen. Unterlagen bestellen
Säule 3a - Sicherheit im Alter -
Kapital zielgerecht aufbauen - Ihre Wünsche
und Ziele:
- eine Einbusse beim Einkommen nach der Pensionierung vermeiden
- Steuerbegünstigtes Sparen zur Ergänzung der Altersvorsorge
- eine vorzeitige Pensionierung planen und finanzieren
- Wohneigentum erwerben, eventuell eine Hypothek amortisieren
- aktiv und kostengünstig in Wertschriftenfonds langfristig investieren
- als selbständig Erwerbender eine Altersvorsorge aufbauen
Steuervorteile,
Einzahlungen, Kapitalbezug, Kapitalauszahlung
- Einzahlungen auf das Vorsorgekonto können flexibel übers Jahr bis zu einem maximalen Betrag von CHF 6'682.- vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
- Abzug von Selbständigerwerbenden ohne Pensionskasse: 20% des Erwerbseinkommens bis zum Maximalbetrag von CHF 33'408.-
- Zins- und Kapitalerträge sind während der Vorsorgedauer steuerfrei. Keine Vermögenssteuer auf dem Vorsorgeguthaben.
- Ein Kapitalbezug während der Vertragsdauer ist nur in wenigen Fällen möglich, u.a. bei einem Wechsel in eine selbständige Tätigkeit oder Einkauf in die 2. Säule
- Bei Kapitalauszahlung, frühestens 5 Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Alters, wird das aufgelaufene Kapital in der Bundes- und Einkommensteuer getrennt vom übrigen Einkommen zu einem reduzierten Satz besteuert.
- Bei einem Zeithorizont von >10 Jahren ist es sinnvoll in
Vorsorgefonds zu investieren

- Vorsorgekonto - keine Kosten und Gebühren für Kontoführung, Einzahlungen, Kontoabschlüsse und Konto-Saldierung.



