- Absicherung nahe stehender Personen - Lebenspartner(in) mit bescheidenen finanziellen Aufwand
- Absicherung finanzieller Verpflich-tungen, z.B. einer Hypothek, damit der Lebenspartner (in) im Eigenheim weiter wohnen kann
- Was geschieht im Todesfall eines Partners? Welche Rechte verbleiben
dem Partner(in)? Anfrage starten

- Mit einer reinen Todesfallrisiko- Versicherung können Sie sich gegenseitig schützen
Risikolebensversicherung - Konkubinat - Partnerschutz
Wie können wir uns gegenseitig im Falle eines Falles absichern?
Keine CHF 100.- monatlich sind notwendig
Ihre Vorteile auf einen Blick:
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Partnerschaft: "Was Sie sonst noch wissen sollten"
- Schützen Sie Ihren Lebenspartner(in) mit kleinen Kosten im Rahmen einer Todesfallrisikoversicherung, und zwar in der freien Vorsorge - Säule 3b. Im Falle eines Falles muss Ihr Lebenspartner(in) sonst evtl. dramatische Einschnitte im gewohnten Lebensstandard hinnehmen.
- Ihr Lebenspartner(in) hat bei Ihrem Tod keinen gesetzlichen Erbanspruch. Auch ein Testament oder ein Erbvertrag sind in der Regel nicht wasserdicht. Im Testament können Sie Ihren Partner(in) als Alleinerben einsetzen. Das kann allerdings Aerger geben, wenn dadurch Pflichtteile verletzt werden und die Erben klagen.
- Zu beachten sind auch die Erbschaftssteuern im Konkubinat. Sie können je nach Kanton bis zu 50 Prozent des Erbes betragen. Als Todesfallsumme wird das drei- bis fünffache des Jahreseinkommens empfohlen.
- Ein Erbvertrag bietet zwar mehr Gestaltungsmöglichkeiten. Zum Beispiel kann ein Pflichterbe zugunsten des Lebenspartner(in) auf seinen Anteil durch Unterschrift im Erbvertrag verzichten. Eine spätere Aufhebung des Vertrages ist nur möglich, wenn alle Vertragsparteien einverstanden sind.
- Risiko - Lebensversicherungen




